Allgemeine Infos

über die Logopädie

Allgemeine Informationen

Die logopädische Erstverordnung

Logopädische Therapie erfolgt in der Regel auf ärztliche Verordnung. Sie kann jedoch auch auf privater Basis durchgeführt werden. Sowohl der Hausarzt als auch Fachärzte (HNO-Arzt, Neurologe, Internist, Kieferorthopäde) können eine Verordnung für logopädische Therapie ausstellen.

Kostenübernahme

Die logopädische Therapie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden daher von den Krankenkassen übernommen. 
Die Patienten bezahlen einen Eigenanteil von 10% und eine Verordnungsgebühr von 10 Euro pro ausgestellter Verordnung. Ausgenommen von dieser Zuzahlungspflicht sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, betreute Personenkreise nach dem BVFG und Sozialhilfeempfänger.

Anmeldung in der logopädischen Praxis

Bitte melden Sie sich in unserer Praxis telefonisch an, sobald Ihr Arzt einer logopädischen Therapie zustimmt. Vor allem für Nachmittagstermine müssen Sie z.T. mit Wartezeiten rechnen.
Vor der Erstverordnung einer Stimm-, Sprech- und/oder Sprachtherapie ist eine Eingangsdiagnostik durch den verschreibenden Arzt notwendig. Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig vor Therapiebeginn einen Termin bei Ihrem Arzt!
Die logopädische Behandlung soll innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden.
Kann die Heilmittelbehandlung nicht in dem genannten Zeitraum aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und muss erneut ausgestellt werden.

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